Jährliche Wartung und Abschluss von Wartungsverträgen und Servicevereinbarungen

Willkommen bei Waiku – Das Wartungsportal. Wir sind neu am (Ge)Werk. Wir freuen uns Sie auf unserer Webseite begrüßen zu dürfen und haben es uns zur Aufgabe gemacht, uns mit dem Thema Wartung und Kundendienst von und an Gebäudetechnischen Anlagen zu befassen und zu beschäftigen. Die Jährliche Wartung von Lüftungsanlagen, Heizungsanlagen, Klima- und Kälteanlagen , Sanitären Einrichtungen sowie vieler weiterer Gewerken und Anlagentechnik wird für Anlagenbetreiber und Gebäudeigentümer immer häufiger notwendig und relevant. Ähnlich wie bei einem PKW ist die jährliche Wartung und Inspektion von hochwertiger Gebäudetechnik und komplexen Technischen Anlagen nötig und unabdingbar um die Funktionen und einen guten Zustand der Anlagen zu erhalten. Jährliche Wartung dient demnach aber nicht nur dem reinen Funktionserhalt, sondern vielmehr auch dem Werterhalt.

 

Anlagenbetreiber und Gebäudeeigentümer wissen oftmals nicht, welcher Handwerker und Dienstleister welche Wartungs- und Kundendienstleistungen erbringen, leisten und anbieten kann und möchte. Die Gebäude- und Anlagentechnik wird zunehmend komplexer, hochwertiger, technisch aufwendiger und somit auch pflege- als auch wartungsintensiver (Beispiele: Kälteanlagen müssen immer häufiger, auch in ausgedehnten Hochsommern, störungsfrei Kälte für Klima- und Kälteanlagen produzieren und bspw. Lüftungsanlagen hygienisch unbedenkliche saubere Luft gewährleisten und bereitstellen). Für Anlagenbetreiber und Gebäudeeigentümer beginnt dann die aufwendige und zeitraubende Suche nach verfügbaren Handwerkern und Dienstleistern die Wartungsarbeiten erbringen können.

 

Turnusgemäße Jährliche Wartung und Kundendienst von und an Gebäudetechnischen Anlagen und Technischen Einrichtungen sorgen für einen sachgerechten und zweckmäßigen Betrieb der Gebäudetechnik und helfen dabei, dass Technik und Anlagen weitestgehend störungsfrei arbeiten können. Wartungsarbeiten und Inspektionsmaßnahmen dienen zudem dazu, die gesamte Gebäudetechnik und Technische Anlagen effizient und wirksam zu betreiben und deren Wert zu erhalten. Jährliche Wartung, Inspektion und Kundendienst verursacht einerseits natürlich Kosten und Aufwendungen für den Anlagenbetreiber oder Gebäudeeigentümer, können aber andereseits dabei helfen, notwendige und nötige Anschaffungskosten für Ersatzinvestitionen, verursacht durch mögliche und laufzeitabhängige Defekte und Schäden oder bedingt durch mangelnde oder fehlende Wartung, zu verhindern und die Betriebsbereitschaft einer Bestandsanlage über viele Jahre und Betriebsstunden zu sichern. Die jährliche Wartung und Kundendienst von und an Gebäudetechnischen Anlagen sollte demnach nicht als notwendiges Übel angesehen werden, sondern vielmehr als „Werkzeug“ um einen effizienten, energiesparsamen und sachgerechten Betrieb der Gebäude- und Anlagentechnik zu gewährleisten. Außerdem kommen Anlagenbetreiberinnnen und Anlagenbetreiber mit regelmäßiger jährlicher Wartung ihren Betreiberpflichten nach.

 

Hierzu werden in der Praxis immer häufiger Wartungsverträge und Servicevereinbarungen zwischen Gebäudeeigentümer, Anlagenbetreiber und einer Wartungsfirma bzw. einem Dienstleister geschlossen. Häufig übernehmen auf Facility- und Gebäude- Management spezialisierte Unternehmen, wie z.B.  Immobilien- und Hausverwaltungen, Technische FM´s oder Ingenieurbüros die Verwaltung und Betreuung der Gebäude und Liegenschaften im Auftrag für den Eigentümer oder Betreiber.

 

Ein weiterer Aspekt und Grund für den Abschluss eines Wartungsvertrages ist folgender: aufgrund des branchenübergreifenden und grassierenden Fachkräftemangels im Handwerk ist der Abschluss von Wartungsvereinbarungen und Serviceverträgen essentiell um eine Betreuung der Anlage durch eine Wartungsfirma oder einen Dienstleister gewährleisten zu können. Wartungsverträge sichern dem Anlagenbetreiber eine ohnehin knappe Ressource – verfügbare Handwerkerinnen und Handwerker. In den vergangenen Jahren hat der Fachkräftemangel dazu geführt, dass eine handwerkliche Leistung oftmals nur noch in Verbindung einer Vereinbarung, in Form eines Wartungs- oder Servicevertrages, zu bekommen ist - zumindest in einer angemessenen Zeit. Die Auftragsbücher ganzer Handwerksbranchen sind immens gefüllt und das Warten auf eine verfügbare Handwerkerin oder einen verfügbaren Handwerker kann zur echten Geduldsprobe werden. Service- und Wartungsverträge können dem vorbeugen und entgegenwirken. So werden bspw. die jährliche Wartung und halbjährliche Inspektion einer Lüftungsanlage samt Filterwechsel,  ebenso wie die Wartung und Dichtheitsprüfung einer Kälteanlage in der Praxis und mit Hilfe einer Wartungsvereinbarung an externe Firmen und Dienstleister vergeben. Wartungsverträge sichern dem Anlagenbetreiber oder dem Gebäudeeigentümer demnach auch die Einsatzbereitschaft eines Handwerkers, einer Wartungsfirma oder eines Serviceunternehmens - denn viele bedienen immer häufiger nur noch vertraglich gebundene Kunden.

 

In Wartungs- und Serviceverträgen sind in der Regel der gewünschte Leistungsumfang (z.B. Jährliche Wartung einer Lüftungsanlage inkl. halbjährlicher Inspektion mit Filterwechsel), die dazu gehörigen Kosten als auch Einsatz- und Reaktionszeiten des Auftragsnehmers geregelt. Mit dem Abschluss eines Wartungsvertrages gehen beide Vertragsparteien eine Vereinbarung mit beidseitigen Rechten und Pflichten ein. Wartungsverträge und Wartungsvereinbarungen regeln ebendiese. Der Abschluss einer Wartungsvereinbarung hat für den Anlagenbetreiber aber einen weiteren Vorteil – die Kosten und Aufwendungen für Wartung und die damit verbundenen Budgets und Kostenstellen können dadurch besser und zielgerichteter geplant werden.

 

Ebenso sind in Wartungsverträgen häufig 24 Stunden / 7 Tage die Woche Rufbereitschaften mit kurzen Reaktionszeiten vertraglich vereinbart. Dadurch müssen Anlagenbetreiber nicht tage- oder gar wochenlang auf einen verfügbaren Handwerker warten. Im Falle von Ausfällen und Störungen von und an produktionsrelevanten Anlagen sichern Wartungsverträge dem Anlagenbetreiber schnelle und zügige Behebung durch den beauftragten Handwerker/Dienstleister zu. Dies kann die Gefahr gravierender und kostspieliger Ausfälle im Produktionsprozess minimieren und die stetige Betriebsbereitschaft sichern.

 

In vielen weiteren Branchen, Wirtschaftszweigen als auch Unternehmensbereichen haben Wartungsverträge ebenfalls längst Einzug gehalten. Die Betreuung der IT- Umgebung und der betrieblichen Netzwerke werden ebenso häufig von externen Firmen und Dienstleistern übernommen, sowie die Wartung und Pflege von ERP-Systemen oder der im Unternehmen eingesetzten Warenwirtschaft. Firmen und Unternehmen fehlen oftmals die personellen Ressourcen, ebenso ausreichend fachlich ausgebildete eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um die notwendigen Wartungsarbeiten selbst durchführen zu können. Auch hier können Verträge und Vereinbarungen Abhilfe schaffen indem die nötige Expertise von außerhalb durch beauftragte Dienstleister eingekauft und eingebracht wird.

 

Der Abschluss von Wartungsverträgen und Servicevereinbarungen einhergehend mit jährlicher Wartung ist nicht nur sinnvoll sondern auch unabdingbar um den höchstmöglichen Wirkungsgrad moderner und hochwertiger Gebäude- und Anlagentechnik ökomomisch und nachhaltig zu nutzen. Die jährliche Wartung und turnusgemäße Pflege dieser Anlagen, ausgeführt durch kompetente Handwerkerinnen und Handwerker sowie spezialiserte Service- und Wartungsfirmen, macht daher aus Betreibersicht Sinn und ist zweckmäßig.

 

Christoph Helbing

Waiku - Das Wartungportal